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Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

 

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Schützen Sie die Solvenz Ihres Unternehmens, damit Sie sich darauf konzentrieren können, Geschäft zu machen. 

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Fachmaklergesellschaft seit 1992 für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufs- und Auftragsfinanzierung in Deutschladnd, Österreich und der Schweiz. 

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen – Chancen in der Krise

Restrukturierungsberatung für Unternehmen und wirtschaftlich Selbständige in der Krise

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet bereits seit über 20 Jahren maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

  • Mit Ablösung der Konkursordnung durch die Insolvenzordnung im Jahr 1999 sollte der Konkurs als Ende eines Unternehmens entstigmatisiert und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, sich zu rehabilitieren.
  • Im Jahr 2012 wurde dann mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) v.a. der einfachere Einstieg in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht.

„Auch eine ernste wirtschaftliche Krise muss schon lange nicht mehr das Ende eines Unternehmens bedeuten.“

  • Um auch die Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber schließlich zum 01.01.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) eingeführt. Kernpunkt der Entschuldung über ein solches Verfahren ist, dass diese auch außerhalb der Insolvenz und gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um ein Insolvenzverfahren und es gibt auch keinen Insolvenzverwalter.

Das deutsche Sanierungsrecht ist in den vergangenen 21 Jahren also fortlaufend weiterentwickelt worden. Dabei zeigt sich eindeutig ein Paradigmenwechsel, nämlich weg von der Zerschlagung und hin zur Sanierung eines grundsätzlich überlebensfähigen Unternehmens.

Buchalik Brömmekamp hat bereits über 200 Unternehmen erfolgreich saniert

Den Kern unserer Tätigkeit bilden die Beratung und Begleitung kriselnder Unternehmen im Rahmen einer beabsichtigten Restrukturierung und Entschuldung.

Ist lediglich eine Entschuldung für das weiterhin erfolgreiche Fortbestehen eines Unternehmens erforderlich, dann kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Sanierungsmoderation
  • Restrukturierungsplanverfahren

Sollte auch eine operative Restrukturierung erforderlich sein, wäre eine Restrukturierung unter Insolvenzschutz durch ein

  • Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren

das Mittel der Wahl. Wir stellen den Ratsuchenden bei Bedarf die Voraussetzungen sowie die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verfahrensarten dar. Gemeinsam mit unserer Mandantschaft entwickeln wir dann eine abgestimmte Strategie, welche die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Unsere Dienstleistung umfasst dabei u.a. folgende Punkte:

  • Umfassende Vorbereitung des jeweiligen Verfahrens, inklusive Antrag und Dokumentation
  • Kommunikation mit Gericht, Gläubigern und Kunden
  • Durchgängige Beratung durch denselben Ansprechpartner
  • Begleitung bei der finanzwirtschaftlichen und operativen Sanierung
  • Rechtliche Beratung aus einer Hand durch ausgewiesene Sanierungsexperten
  • Starke und bewährte Netzwerkpartner zur Ergänzung  unseres Leistungsspektrums

Ihr Experte in der wirtschaftlichen Krise

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp beschäftigt 23 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die über langjährige Berufserfahrung verfügen und ausgewiesene Experten auf Ihrem jeweiligen Rechtsgebiet sind.

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, nehmen Sie Kontakt auf zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Philipp Wolters, LL.M.

Herr Wolters ist bereits seit über 10 Jahren in der Restrukturierungsberatung tätig und berät Sie gerne umfassend zum Thema Insolvenz und Restrukturierung.

Von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp werden zudem weitere wichtige Bereiche aus dem Wirtschaftsrecht, wie z.B. das Arbeits-, Steuer- oder Bank- und Kapitalmarktrecht, von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung abgedeckt. Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf haben, so teilen Sie dies Herrn Wolters gerne mit.

Restrukturierungsberatung für Unternehmen und wirtschaftlich Selbständige in der Krise

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet bereits seit über 20 Jahren maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

  • Mit Ablösung der Konkursordnung durch die Insolvenzordnung im Jahr 1999 sollte der Konkurs als Ende eines Unternehmens entstigmatisiert und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, sich zu rehabilitieren.
  • Im Jahr 2012 wurde dann mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) v.a. der einfachere Einstieg in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht.

„Auch eine ernste wirtschaftliche Krise muss schon lange nicht mehr das Ende eines Unternehmens bedeuten.“

  • Um auch die Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber schließlich zum 01.01.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) eingeführt. Kernpunkt der Entschuldung über ein solches Verfahren ist, dass diese auch außerhalb der Insolvenz und gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um ein Insolvenzverfahren und es gibt auch keinen Insolvenzverwalter.

Das deutsche Sanierungsrecht ist in den vergangenen 21 Jahren also fortlaufend weiterentwickelt worden. Dabei zeigt sich eindeutig ein Paradigmenwechsel, nämlich weg von der Zerschlagung und hin zur Sanierung eines grundsätzlich überlebensfähigen Unternehmens.

Buchalik Brömmekamp hat bereits über 200 Unternehmen erfolgreich saniert

Den Kern unserer Tätigkeit bilden die Beratung und Begleitung kriselnder Unternehmen im Rahmen einer beabsichtigten Restrukturierung und Entschuldung.

Ist lediglich eine Entschuldung für das weiterhin erfolgreiche Fortbestehen eines Unternehmens erforderlich, dann kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Sanierungsmoderation
  • Restrukturierungsplanverfahren

Sollte auch eine operative Restrukturierung erforderlich sein, wäre eine Restrukturierung unter Insolvenzschutz durch ein

  • Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren

das Mittel der Wahl. Wir stellen den Ratsuchenden bei Bedarf die Voraussetzungen sowie die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verfahrensarten dar. Gemeinsam mit unserer Mandantschaft entwickeln wir dann eine abgestimmte Strategie, welche die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Unsere Dienstleistung umfasst dabei u.a. folgende Punkte:

  • Umfassende Vorbereitung des jeweiligen Verfahrens, inklusive Antrag und Dokumentation
  • Kommunikation mit Gericht, Gläubigern und Kunden
  • Durchgängige Beratung durch denselben Ansprechpartner
  • Begleitung bei der finanzwirtschaftlichen und operativen Sanierung
  • Rechtliche Beratung aus einer Hand durch ausgewiesene Sanierungsexperten
  • Starke und bewährte Netzwerkpartner zur Ergänzung  unseres Leistungsspektrums

Ihr Experte in der wirtschaftlichen Krise

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp beschäftigt 23 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die über langjährige Berufserfahrung verfügen und ausgewiesene Experten auf Ihrem jeweiligen Rechtsgebiet sind.Von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp werden zudem weitere wichtige Bereiche aus dem Wirtschaftsrecht, wie z.B. das Arbeits-, Steuer- oder Bank- und Kapitalmarktrecht, von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung abgedeckt. Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf haben, so teilen Sie dies Herrn Wolters gerne mit.

Sie haben Beratungsbedarf

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, nehmen Sie Kontakt auf zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Philipp Wolters, LL.M.

Herr Wolters ist bereits seit über 10 Jahren in der Restrukturierungsberatung tätig und berät Sie gerne umfassend zum Thema Insolvenz und Restrukturierung.

Da ich auf Grund von Terminen bei Gericht und mit Mandanten nicht immer sofort erreichbar bin, schreiben Sie mir bitte eine Email und schildern Sie mir in wenigen Sätzen Ihr Anlliegen und hinterlassen Sie mit mir Ihre Kontaktdaten. 

Ich werde Sie so schnell wie möglich kontaktieren.