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Factoring Lexikon

 

Factoring Lexikon

DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE RUND UM FACTORING

AAA-Rating

siehe Rating

à forfait

(franz. in Bausch und Bogen). Beim Ankauf von Forderungen die Aufgabe von Rechten, insbes. der Ausschluß des Rückgriffs auf vorherige Eigentümer.

Asset-Backed-Securities (Asset Backed Securitisation)

Diese Finanzierungsvariante entstammt den USA. Bei einer Assed Backed Transaktion handelt es sich um den Verkauf einer Vielzahl möglichst gleichartiger Forderungen (Forderungspool) zum Zwecke der Liquiditätsbeschaffung. Käufer ist eine Zweckgesellschaft mit Sitz im Ausland. Die Zweckgesellschaft refinanziert den von ihr für die Forderungen zu zahlenden Kaufpreis über die Ausgabe von Wertpapieren (Asset Backed Securities) oder die Aufnahme von Krediten am Euromarkt. Die Einziehung der verkauften Forderungen erfolgt weiterhin durch den Forderungsverkäufer. Die Abtretung erfolgt „still“, d. h. der Debitor erlangt keine Kenntnis vom Verkauf. Obwohl der Forderungsverkäufer nicht mehr Eigentümer der Forderung ist, verbleibt mittels Vereinbarung bei ihm das gewöhnliche Ausfallrisiko. Die Fortführung einer Kreditversicherung ist daher sinnvoll. )

Die Finanzierungsform der Asset-Backed-Securities (Asset Backed Securitisation) erfordert einen Vorbereitungszeitraum von 6 bis 9 Monaten. Zielgruppe: Unternehmen ab 250 Mio. Euro Umsatz.

Asset-Based Finance oder Asset-Based Financing (ABF-Verfahren)

Im US-amerikanischen Sprachraum wird hierunter jedwede Finanzierung verstanden, die Unternehmensaktiva zur Grundlage einer Finanzierung macht. In Europa ist der Begriff durch das Angebot einzelner Factoringgesellschaften in Zusammenhang mit bestimmten Formen der Forderungsfinanzierung geprägt worden. Das ABF-Verfahren läßt sich folgendermaßen skizzieren:

Ankauf von Forderungen gegen einzelne Abnehmer                                                      
Die ausgewählten Abnehmer zählen hinsichtlich der Forderungshöhe zu den A-Kunden       Forderungsverwaltung verbleibt beim Factorkunden (Inhouse)
Die Abnehmer des Factorkunden werden nicht über den Forderungsverkauf informiert (stilles Verfahren)     Abnehmer zahlen weiterhin an die bisherige Bankverbindung                                    
Der Factorkunde reicht zum Ankauf der Forderungen durch den Factor nur die Forderungssalden der in das Factoringverfahren einbezogenen Debitoren ein                                                       

Die Vorauszahlungsquote liegt in der Regel bei 100%                                                    

Die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor steht nicht im Vordergrund, kann aber mit eingeschlossen werden.                                                                                                   

Asset-Based Lending (ABL-Verfahren)

Im US-amerikanischen Sprachraum wird hierunter jedwede Finanzierung verstanden, die Unternehmensaktiva zur Grundlage einer Finanzierung macht. In Europa ist der Begriff noch wenig gebräuchlich. Insbesondere in Deutschland wird der Begriff des Asset-Based Lending fast nicht genutzt, weil aus lend = (ver)leihen irrtümlicherweise auf einen Leihvertrag zwischen Factor und Factorkunde geschlossen werden könnte. Danach hätte der Factor als Verleiher Geldmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, d. h. der einseitigen Verpflichtung des Factors würde keine Leistung des Factorkunden gegenüber stehen. Wird Asset-Based Lending im Sinne einer Verpfändung von Forderungen angewendet, entfällt der bilanzverkürzende Effekt. Für eine Skizzierung des ABL-Verfahrens wird daher auf das ABF-Verfahren verwiesen.

aufgesatteltes Factoring

siehe Kombi-Factoring | www.factoring-info.de

Ausfallrisiko | www.warenkreditversicherung.de | www.kreditversicherung.net

Gefahr des teilweisen oder vollständigen Verlustes von Forderungen allgemein sowie von Forderungen und Kursverlusten bei Wertpapieren; hervorgerufen durch Insolvenz bzw. Insolvenzgefährdung des Schuldners. Das Ausfallrisiko wird beim Gläubiger auch als Gläubigerrisiko und beim Anteilseigner (z. B. Aktionär) als Anteilseignerrisiko bezeichnet. - Im Falle eines Abschreibungsbedarfs an Länderkrediten spricht man vom Länderrisiko. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredere) bis zu hundert Prozent regreßlos.

Außenstände

Summe der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. Außenstände stehen gesammelt im Kunden- oder Debitorenkonto, spezialisiert im Kontokorrentbuch oder in der Kundenkartei. Sie bedürfen einer ständigen Kontrolle, damit ggf. das Mahnverfahren sofort einsetzen kann. Ordnungsmäßiger Eingang der Außenstände ist Voraussetzung für die Zahlungsbereitschaft (Liquidität). - In der Bilanz: Saldierung mit Schulden untersagt, i.d.R. nur gestattet bei Personenidentität und Aufrechenbarkeit; Aufrechnung. Überzahlungen der Abnehmer sind zu passivieren, nicht mit Forderungen aufzurechnen; mit Hilfe von Factoring lassen sich Außenstände in liquide Mittel umwandeln.

Ausschnittsfactoring (Selektives Factoring)

Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, nur einen Teil der Forderungen zu factorn, handelt es sich um Ausschnittsfactoring (Sector Factoring). Beispiele: nur bestimmte Abnehmergruppen (Großhandel, Branchen), Beschränkung auf bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen.

Im Extremfall kann sich das Factoring auf einen einzigen (Groß)Abnehmer beziehen (Einzelfactoring). Dies kann dann sinnvoll sein, wenn durch den Verkauf dieser Forderungen bereits der gewünschte Liquiditätseffekt eintritt. Die Abtretung der Forderungen an den Factor gegenüber einem einzigen Abnehmer ist auch im Stillen Verfahren denkbar. 

Bilanzkosmetik

siehe Window Dressing

Bonität

Im weiteren Sinne Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; im engeren Sinne relative Ertragskraft des Schuldners in der Zukunft, die Quantifizierung des Grades der zukünftigen Schuldendienstfähigkeit eines Schuldners. Letztere ist Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsbeurteilung (Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsprüfung), im wesentlichen ausgehend von der zu erwartenden Ertragsentwicklung, die von der individuellen Leistungsfähigkeit und von der diese Leistungsfähigkeit beeinflussenden Gesamtentwicklung (z. B. Branchenkonjunktur und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) determiniert wird. - Schuldner mit einer zweifelsfreien (zweifelhaften) Bonität werden i.d.R. ungesicherte Kredite (Blankokredite) gewährt (nicht gewährt). Zwischen diesen beiden Extremen sind die meisten Kreditengagements einzustufen, die entsprechend dem sich aus den unsicheren Ertragserwartungen ergebenden Risikogehalt durch Sicherheiten (z. B. Bürgschaften, Grundschulden) u. a. Risikoäquivalente (z. B. Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert werden. - Vgl. auch Rating. - Auskünfte über die Bonität eines Geschäftspartners erteilen neben den Banken auch Auskunfteien (z. B. Creditreform, Bürgel, Dun & Bradstreet, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - SCHUFA).Die laufende Bonitätsprüfung der Debitoren gehört zum Service des Factors.

Bonitätsprüfung

Wie prüft eine Kreditversicherer

Prüfung der Bonität eines Kontrahenten vor Vertragsabschluss. - 1. Bonitätsprüfung seitens Banken: Vgl. Kreditwürdigkeitsprüfung. - 2. Bei maschineller Auftragsbearbeitung vorgenommene Prüfung, ob das dem jeweiligen Kunden eingeräumte Kreditlimit durch die Auftragserfüllung nicht überschritten wird.

Bulk Factoring (Inhouse Factoring)

Bei Beibehaltung der Buchhaltung und des Mahnwesens beim Lieferanten liegt sogenanntes Bulk Factoring (auch Inhouse Factoring genannt) vor. Hierbei führt der Factorkunde weiterhin die Buchhaltung und übernimmt das Inkasso als Treuhänder für den Factor, der durch den Ankauf Eigentümer der Forderung geworden ist.

Computermissbrauchversicherung | gibt es heute nicht mehr!

Die Computermissbrauchversicherung ist eine Ergänzung zur Vertrauensschadenversicherung und heutzutage in vielen Vertrauensschadenpolicen „miteingebaut“. Die Computermissbrauchversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz gegen Vermögensschäden, die ihm von eigenen Mitarbeitern durch folgende Versicherungsfälle zugefügt werden:

Veruntreuungsschäden, die durch Programmmanipulationen oder durch Unterdrücken, Verändern oder Einschieben von Datenträgern entstehen. Vorsätzliche Schädigungen durch Löschen von Daten, Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von Datenträgern, Programmen und Datenverarbeitungsanlagen.

Die Computermissbrauchversicherung wird heute nicht mehr angeboten. 

Debitoren

in der Buchführung gebrauchter Ausdruck für Warenschuldner oder Kunden, die die Waren vom Lieferer auf Kredit beziehen (Schuldner). - 1. In der Bilanz im Umlaufvermögen zu aktivieren: "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Saldierung mit Kreditoren oder Habenposten innerhalb der Debitoren verboten. - 2. In der Buchhaltung werden die Debitoren für die ihnen auf Kredit gelieferten Waren belastet und erkannt für ihre Zahlungen. Das Debitoren-Konto ist ein Sachkonto, Sammelkonto für alle Debitoren; die Einzelbeträge stehen im Kontokorrent, das als Buch (Nebenbuch) oder Kundenkartei geführt werden kann.

Debitorenbuchhaltung

Kundenbuchhaltung: Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge, wird im Rahmen des Factoringvertrages vom Factor übernommen.

Debitorenmanagement

Hierunter kann zum einen die Institution verstanden werden, die sich mit dem Führen der Kundenbuchhaltung und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Bonitätsprüfung, Mahnwesen, Inkasso) befaßt.

Als Tätigkeit umfaßt das Debitorenmanagement alle notwendigen Vorgänge der Planung, Durchsetzung, Kontrolle und Steuerung um die gesetzten Zielsetzungen zu erreichen. Factoringgesellschaften bieten im Rahmen des Full-Factoring (Full-Service-Factoring) die Möglichkeit, das Debitorenmanagement mittels Outsourcing auszulagern.

Delkredere | www.delkredereversicherung.de

Haftung des Factors für teilweisen oder vollständigen Forderungsverlust durch Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers. Die Zahlungsunfähigkeit gilt nach einer festgelegten Frist ohne besonderen Nachweis als eingetreten, wenn der Abnehmer nicht gezahlt und keine Einwände gegen seine Zahlungspflicht erhoben hatte.

Exportfactoring | www.exportfactoring.de

Factoring für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte, bei denen Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen. Die Factoringanbieter wickeln Factoring entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Exportländern ab.

Factor (Factoringinstitut, Factoringgesellschaft)

Anbieter von Factoringdienstleistungen, zu der neben kurzfristiger Umsatzfinanzierung auch hundertprozentige Absicherung vor Forderungsausfällen und Übernahme des Debitorenmanagements gehören. Die in Deutschland tätigen Factoringgesellschaften bieten ihren Kunden neben dem Standardfactoring, auch Full-Service-Factoring genannt, vielfältige Factoringvarianten, die sich nach dem Bedarf der Kunden richten.  

Factoring | www.factoring-info.de

Unter Factoring versteht man den Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften durch eine Factoringgesellschaft auch Factor genannt.

Das klassische Factoring stellt eine flexible Forderungsfinanzierung (Finanzierungsfunktion) dar, die Debitorenrisiken (zu 100%) absichert (Delkrederefunktion) und den Forderungsverkäufer in den Bereichen Verwaltung und Inkasso entlastet (Dienstleistungsfunktion).

Nicht in jedem Fall sind Unternehmen, die Forderungen veräußern wollen jedoch daran interessiert, alle Funktionen des Factorings zu nutzen. Wird jeweils nur eine Funktion genutzt spricht man nicht mehr von Factoring sondern von:

Zessionskredit bei ausschließlicher Finanzierung Kreditversicherung bei ausschließ-licher Übernahme des Forderungsausfallrisikos (Delkredere) EDV-Service mit Inkasso-mandat bei ausschließlicher Übernahme der Dienstleistung. Bei Ausklammerung des Ausfallrisikos liegt unechtes Factoring bzw. Factoring ohne Delkredere vor.

Factoringbroker |

siehe Factoringmakler

Factoringgebühr

Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Er richtet sich nach Risiko und Arbeitsaufwand. Die Höhe des Entgeltes läßt sich anhand Factoring-Kalkulator

Factoringgesellschaft / Factoringinstitut

siehe Factor

Factoring-Kalkulator | www.factoringrechner.de | www.factoringkalkulator.de

Mit Hilfe des Factoring-Kalkulators können sich Factoring-Interessenten errechnen lassen, in welcher Preisspanne Factoringgebühr, Factoring-Zins und Prüfgebühr liegen. Der Factoring-Interessent kann sich für sein Umsatz- und Forderungsgerüst online über das Internet eine Preisindikation errechnen lassen, indem er seine Daten anonym verarbeiten läßt.

Factoring-Kooperation

Factoringinstitute wickeln internationales Factoring häufig in Zusammenarbeit mit Korrespondenzpartnern in den jeweiligen Ländern ab. Weltweit operieren drei internationale Factoringkooperationen: Factors Chain International (FCI), International Factors Group (IFG) und Heller Group.

Factoringverband (Deutscher Factoring-Verband e. V.) www.factoring.de

Wirtschaftsverband zur Förderung der geschäftlichen Interessen der führenden Factoringinstitute in Deutschland.

Factoringmakler (Factoringbroker) | www.factoringmakler.de

Factoringmakler sind spezialisierte Makler, die nach dem Grundsatz des best advice und in Anlehnung an das Sachwalterurteil des BGH treuhänderisch für den Factoringkunden tätig sind und ausschließlich dessen Interessen zu vertreten haben.

Fälligkeits-Factoring (Maturity-Factoring)

Verzichtet der Factoringkunde auf die Bevorschussung der Forderung handelt es sich um sogenanntes Fälligkeits-Factoring (Maturity-Factoring). Der Anschlußkunde erhält vom Factor Geld, wenn Zahlungen der Kunden eingegangen sind. Verweigert der Kunde die Zahlung ohne nachvollziehbaren Grund muß der Factor nach Ablauf einer vereinbarten Frist (90-120 Tage nach vereinbarter Fälligkeit) den offenen Betrag ausgleichen.

Forfaitierung | www.forfaitierung.de

Eng verwandt mit dem Einzelfactoring ist die sogenannte Forfaitierung.

Hierbei werden mittel- bis langfristige Exportforderungen - vornehmlich auf Wechsel- und Akkreditivbasis - zu Festzinssätzen „im Bausch und Bogen“ (à forfait) regreßlos verkauft und finanziert. Interessant ist diese Art der Finanzierung auch deshalb, weil man auf diese Art und Weise Forderungen gegenüber Abnehmern aus Osteuropa,  Ländern in Nah- und Fernost, Amerika sowie Afrika mit Laufzeiten bis zu 7 Jahren finanzieren kann. Forderungen gegenüber Abnehmern in OECD-Ländern können bis zu 10 Jahre finanziert werden. Durch die Forfaitierung einer Forderungen werden neben den wirtschaftlichen auch politische Risiken abgesichert zudem entfällt das Währungsrisiko bei Geschäften, die in Fremdwährung fakturiert werden.

Full-Factoring (Full-Service-Factoring)

Ist klassisches Factoring mit flexibler Forderungsfinanzierung (Finanzierungsfunktion), Übernahme der Debitorenrisiken zu 100% (Delkrederefunktion) und Übernahme der Dienstleistung (Verwaltung, Mahnwesen, Inkasso) durch den Factor.

Fungibilität

Marktgängigkeit von Sachen und Rechten. F. liegt vor, wenn die Sachen oder Rechte bei gleichbleibender Beschaffenheit nach Zahl, Maß oder Gewicht im Handelsverkehr bestimmt werden und durch jede andere Sache bzw. jedes andere Recht der gleichen Gattung und Menge ersetzt werden können. Die F. einer Ware ist Voraussetzung für ihren börsenmäßigen Handel (Börsengeschäfte). Fungible Rechte, die Ansprüche aus verbrieften Kapitalformen verkörpern, heißen Effekten.

Gesplittetes Factoring (Splited Factoring)

Unternehmen, die nicht nur auf eine Factoringgesellschaft zurückgreifen wollen praktizieren das Gesplittete Factoring (Splited Factoring). Hierbei factorn mehrere Factoringgesellschaften jeweils abgegrenzte Bereiche. Beispiel: Eine Factoringgesellschaft kauft die Inlandsforderungen, eine zweite die Auslandsforderungen. Dieses Verfahren wird eher bei größeren Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen anzutreffen sein.

Inhouse Factoring (Bulk Factoring)

Bei Beibehaltung der Buchhaltung und des Mahnwesens beim Lieferanten liegt sogenanntes Inhouse Factoring (auch Bulk Factoring genannt) vor. Hierbei führt der Factorkunde weiterhin die Buchhaltung und übernimmt das Inkasso als Treuhänder für den Factor, der durch den Ankauf Eigentümer der Forderung geworden ist.

Importfactoring

Hierbei wendet sich ein Exporteur an einen Factor im Exportland zur Finanzierung einzelner Forderungen gegenüber Abnehmern im Exportland. Aus Sicht des Factors handelt sich demzufolge um Importfactoring.

Inlandsfactoring

Beschränkt sich das Factoring auf die inländischen Forderungen spricht man von Inlandsfactoring (Gegensatz: Exportfactoring).

Internationales Factoring

Factoring für grenzüberschreitende Waren und Dienstleistungsgeschäfte, wird je nach Sitz des Factorkunden als Export- oder Importfactoring bezeichnet. Das Factoringgeschäft wird entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

Neue Insolvenzordnung | https://dejure.org/gesetze/InsO

Am 1.1.1999 ist die neue Insolvenzordnung in Deutschland in Kraft getreten. Sie schränkt die Sicherungsrechte von Banken und Sparkassen für eingeräumte Kredite weiter ein. Wegen der Besonderheiten des Factoringgeschäftes ist die Forderungsfinanzierung durch Factoringinstitute von der neuen Insolvenzordnung nicht betroffen.

Kombi-Factoring („aufgesatteltes“ Factoring)

Von Kombi-Factoring oder „aufgesatteltem“ Factoring spricht man, wenn Unternehmen eine Kreditversicherung haben und diese um den Bereich der Finanzierung erweitern wollen.

Aufgrund der Kreditversicherung sind die Forderungen bereits abgesichert (Absicherung liegt i. d. R. zwischen 70 und 80%). Durch den Verkauf der Forderungen an den Factor wäre der Kreditversicherungsvertrag überflüssig, weil das Ausfallrisiko (Delkredere) beim Factor liegt.

Hier besteht nun die Möglichkeit, dass der Kreditversicherungsvertrag weiterhin bestehen bleibt und der Factor in Höhe der versicherten Forderungen Liquidität zur Verfügung stellt. Vorteil für den Factoringkunden: Er kann vorübergehend neue Liquidität nutzen, ohne den Kreditversicherungsvertrag zu kündigen. Weiterer positiver Nebeneffekt: Der Factor übernimmt den in der Kreditversicherung vereinbarten Selbstbehalt, so dass der Lieferant nun über eine Kreditversicherung mit 100%-Absicherung verfügt. Insbesondere Firmen mit zusätzlichem Finanzbedarf können sich mit dem „aufgesatteltem“ Factoring unabhängig von der Laufzeit des Kreditversicherungsvertrages kurzfristig Liquidität verschaffen. Andernfalls könnte ein unterjährigem Wegfall der Kreditversicherung aufgrund des Factoringeinsatzes zur Folge haben, dass ein Unternehmen die garantierte Jahresprämie der Kreditversicherung entrichten muss, ohne dass es dafür ausreichend Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen wird. Der Einsatz des Kombi-Factoring bedarf insbesondere wegen der Aushaftungs-Problematik von Kreditversicherungsverträgen einer konzeptionellen Einzelfallbetrachtung, sinnvollerweise unter Zuhilfenahme externer Spezialisten (Factoringmakler).

Kosten des Factoring

Die Kosten des Factoring setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen, der Factoringgebühr und der Prüfgebühr für die Bonitätsprüfungsgebühr zusammen. Die Zinsen entsprechen den banküblichen Kontokorrentzinsen, die Laufzeit wird anhand des Zahlungseingangs der ausstehenden Forderungen berechnet.

Kreditwürdigkeitsprüfung / Kreditwürdigkeitsanalyse

I. Begriff: 

Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines potentiellen Kreditnehmers zur Abschätzung des mit einer Kreditvergabe verbundenen Risikos. Das Ergebnis der K. dient als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung beauftragter bzw. die Belassung eingeräumter Kredite.

II. Gegenstand: 

1. Allgemeine Faktoren, die sich in Vertrauenswürdigkeit, rechtliche Verhältnisse und allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse einteilen lassen.
a) Die Vertrauenswürdigkeit hat einen persönlichen und fachlichen Aspekt: Anhaltspunkte sind neben dem bisherigen Zahlungsverhalten, der fachlichen Qualifikation und den beruflichen Leistungen auch Lebensgewohnheiten und persönliche Zuverlässigkeit.
b) Die Analyse der rechtlichen Verhältnisse bezweckt neben der Feststellung der Kreditfähigkeit die Untersuchung rechtsform- und gesellschaftervertragsabhängiger Determinanten der K.
 c) Die Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse setzt sich zusammen aus einer Analyse der Lage des Kreditnachfragers sowie der ihn beeinflussenden gesamt- und branchenwirtschaftlichen Einflussgrößen.

2. Spezielle Faktoren, hierbei insbes. Vermögenslage, Erfolgslage und finanzielle Lage (Liquidität) des Kreditnachfragers. a) Die Vermögenslage ist im Rahmen der K. zu untersuchen im Hinblick auf den mit dem Vermögen nachhaltig erzielbaren Erfolg, auf die Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände sowie auf den Anteil freier und somit noch als potentielle Kreditsicherheit zur Verfügung stehender Vermögensteile:

1) Vermögensaufstellung und Bewertung jeweils zu Buch-, Zeit- und Liquidationswerten;
(2) Aufdeckung stiller Reserven;
(3) Kapitalstruktur (Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital) und deren Entwicklung;
(4) betriebsnotwendiges Vermögen;
(5) Privatentnahme bei Einzelfirmen und Personengesellschaften mit Blick auf die üblicherweise nicht
      passivierten privaten Steuerschulden;
(6) fremde Rechte und Haftungsverhältnisse, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind (z. B.
      Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften, Patronatserklärungen);
(7) Eventualverbindlichkeiten aus schwebenden Kontrakten. Die Erfolgslage wird unter dem Gesichtspunkt
      untersucht, dass die Fähigkeit zur termingerechten Kreditverzinsung und -tilgung vom erzielten
      Betriebserfolg abhängt: (1) Ergebnisse der letzten drei bis fünf Jahre unter Abspaltung von
      aperiodischen und außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen;
(2) Umsatzentwicklung und Beschäftigtenzahl;
(3) Beobachtung des Einflusses von Konjunktur- und Preisschwankungen;
(4) Ermittlung der Kostenstruktur und Abschätzung ihrer Veränderung unter dem Einfluss des beantragten
      Kredits;
(5) Ermittlung der Gewinne der durch die geplante Investition bevorzugten Kostenträgergruppe durch die Kostenträgerrechnung;
(6) Schätzung der zukünftigen Ertragsentwicklung.
Die Analyse der finanziellen Lage soll Aufschluss darüber geben, ob die erwartete künftige Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Kreditnachfragers termingerechte Zins- und Tilgungszahlungen aus ordentlichen Einnahmen zuläßt:
(1) Ermittlung der Einflüsse von Saisonschwankungen;
(2) Aufstellung der Verbindlichkeiten (geordnet nach Fälligkeitsterminen) und Gegenüberstellung der Umlaufwerte (geordnet nach Liquiditätsgraden).

III. Instrumente: 

1. Einholung von Auskünften bei Lieferanten und Auskunfteien: Dadurch soll das bisherige Zahlungsverhalten des Kreditnehmers ermittelt werden. Da die Entstehung der Information vom Kreditgeber nicht kontrolliert werden kann, erfordert dieses Instrument eine vorsichtige Handhabung.
2. Gegenüberstellung von Verbindlichkeiten und Vermögen im Kreditstatus (Status IV): Dient der Aufdeckung von stillen Reserven. Der Kreditstatus enthält auch Informationen über Vermögensgegenstände, die bereits mit Sicherheiten belegt sind (z. B. Sicherungsübereignung).
3. Analyse des Jahresabschlusses: Durch die Ermittlung von Kennzahlen und der Analyse ihrer Entwicklung aus mehreren Jahresabschlüssen werden Aussagen über Erfolgs-, Vermögens- und Liquiditätslage des Kreditnehmers in der Vergangenheit abgeleitet. - Vgl. auch Bilanzanalyse.
4. Analyse von Finanzplänen: Gibt Einblick in die zu erwartende Liquiditätsentwicklung des Kreditnehmers. Dabei ist vom Kreditgeber bei der Beurteilung die relativ leichte Manipulierbarkeit dieser Pläne zu berücksichtigen. - Mathematisch-statistisches Verfahren: Credit-Scoring-Verfahren, Diskriminanzanalyse

IV. Weiterentwicklung der Kreditwürdigkeitsprüfung: Aufbauend auf den traditionellen Methoden der Bonitätsprüfung wurden von der Kreditwirtschaft Systeme zur Früherkennung latenter Kreditrisiken entwickelt. Dieses Verfahren verbindet ein Bilanzanalysesystem (Statistische Bilanzanalyse), ein System zur Kontodatenanalyse sowie ein System zur Beurteilung der Unternehmensleitung; im Rahmen der Kreditbearbeitung sind diese Systeme im Interesse einer sicheren Engagementbeurteilung im Verbund einzusetzen.

Liquidität

Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidisierbare Vermögensgegenstände (Fungibilität) zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Mit Factoring lassen sich Forderungen (Umlaufvermögen) in liquide Mittel umwandeln.

Mahnwesen

Teil des Debitorenmanagements, das bei den meisten Factoringvarianten auf den Factor übertragen wird.

Maturity-Factoring (Fälligkeitsfactoring)

Verzichtet der Factoringkunde auf die Bevorschussung der Forderung handelt es sich um sogenanntes Maturity-Factoring (Fälligkeits-Factoring). Der Anschlußkunde erhält vom Factor Geld, wenn Zahlungen der Kunden eingegangen sind. Verweigert der Kunde die Zahlung ohne nachvollziehbaren Grund muß der Factor nach Ablauf einer vereinbarten Frist (90-120 Tage nach vereinbarter Fälligkeit) den offenen Betrag ausgleichen.

Nutzen des Factoring

Verbesserte Liquidität durch Abbau der Außenstände, Einsparungen beim Einkauf durch Skonti und Rabatte, bis zu hundertprozentige Sicherheit vor Zahlungsausfällen, Kostenersparnis für das Debitorenmanagement, laufende Bonitätskontrolle der Debitoren, Wegfall der Kosten für eine Kreditversicherung, zusätzlich Verbesserung der Bilanzstruktur, Verbesserung des Standings bei Banken und Lieferanten.

Offenes Factoring

Beim offenen Verfahren des Factorings wird dem Debitor angezeigt, daß die Forderung an einen Factor abgetreten ist. Dies ist der Regelfall. Im Gegensatz dazu erfährt beim „Stillen Factoring“ der Debitor nichts von der Abtretung. Nach außen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen. 

Online-Factoring | www.factoring-online.de

Ein immer mehr verbreitetes Verfahren, daß die EDV-mäßige Abwicklung des Factorings zwischen Factorkunde und Factor beschreibt wird als Online-Factoring bezeichnet. Rechnungen werden vom Lieferanten nicht mehr körperlich beim Factor zur Bevorschussung eingereicht, sondern es werden lediglich die Rechnungsdaten (Debitor, Rechnungsbetrag, Lieferdatum, Rechnungsdatum und -nummer sowie Zahlungsbedingung) EDV-technisch an den Factor weitergereicht.

Anwendung findet das Onlinefactoring auch im Rahmen des Inhouseverfahrens. Hier verbleibt die Debitorenbuchhaltung beim Factoringkunden. Er verbucht die Rechnungen und überwacht eingehende Zahlungen. Der Factor greift mit Hilfe einer EDV-Schnittstelle auf die vorhandenen Rechnungsdaten zu und nimmt an Hand dessen die Bevorschussung vor.

Online-Factoring wird in der Regel Unternehmen mit Umsätzen ab 15 - 20 Mio. DM angeboten.

Ottawa-Konvention

Hiermit wird war das "Übereinkommen zum internationalen Factoring" bezeichnet. Diese Vereinbarung aus dem Jahre 1988 vereinfacht die Abtretung von Exportforderungen durch eine Anpassung internationaler Rechtsvorschriften und erleichtert dadurch die Finanzierung grenzüberschreitender Geschäfte. Die Bundesrepublik hat dieses Übereinkommen nach fast zehnjährigen Bemühungen des Deutschen Factoring-Verbandes im Januar 1998 ratifiziert. Die Arbeit des Verbandes setzt sich durch eine Beteiligung an den Beratungen über einen Gesetzentwurf der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) fort, der in seiner Wirkung für grenzüberschreitende Geschäfte über den Rechtsinhalt der ‚Ottawa-Konvention' hinausgeht.

Outsourcing

Verlagerung von Wertschöpfungsaktivitäten des Unternehmens auf externe Dritte. Outsourcing stellt eine Verkürzung der Wertschöpfungskette bzw. der Leistungstiefe des Unternehmens dar. Durch die Inanspruchnahme qualifizierter, spezialisierter Vorlieferanten für Komponenten und Dienstleistungen werden die Produktions-, Entwicklungs-, aber auch Dienstleistungsgemeinkosten des Unternehmens häufig reduziert. Durch Konzentration auf die Kernaktivitäten werden Kostenvorteile realisiert, die operative und strategische eigene Marktposition so verbessert. Im Zusammenhang mit Factoring spricht man von Outsourcing des Debitorenmanagements.

Rabatt

I. Begriff:
Preisnachlass für Waren und Leistungen, der angewendet wird, wenn ein formell einheitlicher Angebotspreis trotzdem gegenüber verschiedenen Abnehmern, unter verschiedenen Umständen oder zu verschiedenen Zeiten differenziert werden soll. Rabatt als absoluter Betrag oder in einem Prozentsatz des Angebotspreises.

II. Arten:
1. Nach dem Grund der Rabattgabe:
a) Barzahlungsrabatt: Vergütung für schnelle Zahlung (im gleichen Sinn wie Skonto verwendet).
b) Warenrabatt: Berechnungsart des endgültigen Kaufpreises; hierbei bedeutet Mengenrabatt (Konsumrabatt) ein Preisnachlass für die Abnahme von größeren Mengen in einer Lieferung oder in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr); im letzten Fall vielfach als Umsatzbonus oder Jahresbonus bezeichnet.
c) Funktionsrabatt: Die dem Abnehmer gewährte Vergütung für die Übernahme eines Teils der Handelsfunktionen im Distributionssystem.
d) Frühbezugsrabatt: Preisnachlass für vorzeitige Abnahme von Saisonartikeln.
e) Treuerabatt: Gewährt für langdauernde Geschäftsbeziehungen; im engeren Sinne auch Rabatt unter der Bedingung, dass der Kunde in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Artikel nur von einem Lieferanten oder einer Lieferantengruppe bezieht.
f) Kundenrabatt: An den letzten Verbraucher gewährter Preisnachlass; oft als Einzelhandelsrabatt  bezeichnet.

Der Kundenrabatt tritt durchweg in der Form des Barzahlungsrabatts auf (durch Rabattgesetz heute noch auf 3% des Verkaufspreises begrenzt). - Viele Arten von Sonderrabatt, z.B. der Preisnachlass an im Betrieb Beschäftigte (Personalrabatt) und der an bestimmte Personengruppen (z. B. Beamten- oder Vereinsrabatt) oder Berufsgruppen (z.B. Weiterverarbeitungsrabatt) gewährte Rabatt - 2. Nach dem Zeitpunkt der Rabattgewährung zu unterscheiden: Sofortrabatt und nachträglich vergüteter Rabatt (z.B. meist der Umsatzbonus).

III. Factoring & Rabatte: Im Zusammenhang mit Factoring lassen sich insbesondere Mengenrabatte erzielen, wenn größere Losgrößen durch die höhere Liquidität erzielt werden können.

Rating

Auf internationalen Finanzmärkten übliche standardisierte Kennziffer zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines internationalen Schuldners; es kann sich um Länder (Länder-Rating) oder Emittenten (Emittenten-Rating) handeln. - Die Erstellung erfolgt durch auf wirtschaftliche Analyse international bedeutender Schuldner spezialisierte private Unternehmungen. Rating-Stufen: Triple-A-Rating (AAA) für bonitätsmäßig erstklassige Schuldner, Double-A-Rating (AA) für zweitklassige Schuldner, Single-A-Rating (A) für drittklassige Schuldner mit noch zufriedenstellender Bonität und analog abgestufte B-Rating für bonitätsmäßig zweifelhafte Schuldner. - In den 80er Jahren gewannen Rating zur Klassifizierung länderspezifischer Risiken große Bedeutung. Gemäß der Beschlüsse des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht müssen spätestens vom Jahr 2003 Banken ihre Kreditkunden nach deren Kreditrisiko einschätzen, sie also „raten“. Das Risiko, vor allem das Ausfallrisiko eines Kredits hat Auswirkungen auf die Höhe des haftenden Kapitals der Bank. Sichere Risiken (AAA) müssen mit lediglich 20% Eigenkapital hinterlegt sein. Hohe Risiken (unter B-) mit 150%. Praktisch bedeutet das, dass eine Bank mit nur erstklassigen Kunden, künftig bei gleichem haftenden Kapital 7,5 mal so viel Kredit vergeben kann (und dafür Zinseinnahmen verbuchen kann) als eine Bank mit ausschließlich risikobehafteten Kunden. Keine Frage, daß Unternehmen mit schlechtem oder fehlendem Rating mit steigenden Zinskosten rechnen müssen. Schlimmstenfalls bleibt ihnen eine Fremdfinanzierung über Banken ganz versagt.

Reverse-Factoring („umgekehrtes“ Factoring)

Beim Reverse-Factoring handelt es sich wie der Name bereits sagt um ein „umgekehrtes“ Factoringverfahren. Auch hierbei wird eine Finanzierungsgesellschaft gegründet. Dahinter steht jedoch nicht der Lieferant (wie beim Self-Factoring) sondern der Abnehmer/Käufer von Waren. Die Finanzierungsgesellschaft bezahlt die Lieferanten unter Skontoausnutzung. Der Abnehmer zahlt an die Finanzierungsgesellschaft nach wie vor unter Ausnutzung des Zahlungszieles. Die Finanzierungsgesellschaft refinanziert sich über eine Factoringgesellschaft. Die Finanzierungskosten liegen zwischen 30 - 50% des auf diese Weise erzielten Skontoertrags. Den verbleibenden Ertrag teilen Finanzierungsgesellschaft und Factoringgesellschaft unter sich auf.

Zielgruppe: Unternehmen die mit einem oder mehreren Lieferanten ein Einkaufsvolumen/Jahr von jeweils 10 Mio. und mehr abwickeln.

Risikoübernahme

Wichtige Leistung im Rahmen des Factoring; der Factor übernimmt im Gegensatz zur Warenkreditversicherung das Risiko bis zu hundert Prozent regresslos, er trägt als das volle Ausfallrisiko bei Insolvenz des Abnehmers ohne speziellen Nachweis (angenommener Delkrederefall).

Sector Factoring

siehe Ausschnittsfactoring

Self-Factoring

Unternehmen, die aufgrund verschiedener Erwägungen den Verkauf Ihrer Forderungen nach außen hin nicht offenlegen wollen, bedienen sich des Self-Factorings. Hierbei gründet eine Unternehmung eine eigene Finanzierungsgesellschaft auf die die Forderungen übertragen werden. Diese Gesellschaft nimmt den Einzug der Forderungen vor (Dienstleistung), haftet für deren Einbringlichkeit (Delkredereübernahme) und bevorschusst die Forderungen (Finanzierungsfunktion).

Die Finanzierungsgesellschaft wiederum verkauft die Forderung im Rahmen eines Inhouse-Factoring still an einen klassischen Factor um sich ihrerseits zu refinanzieren und gegen Ausfallrisiken rückzuversichern. Im Außenverhältnis taucht dieser Factor jedoch nicht auf.

Service des Factors

Umfasst das gesamte Debitorenmanagment und weitere Teilleistungen, z.B. Informationen über das Zahlungsverhalten der Debitoren.

Sicherheitseinbehalt

Dient dem Factor zum Ausgleich von Rabatten, Skonti oder eventuellen Mängeleinreden durch Debitoren; er beträgt zwischen 10% und 20% der gekauften Forderung und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. ausbezahlt. Zahlungen

Small Factoring

Hierbei handelt es sich um Factoring für SME (Small & Medium Enterprises) bzw. KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Es bezeichnet den Einsatz von Factoring bei Unternehmen mit Umsatz von 1 bis ca. 5 Mio. DM. Es gibt unter den rund 70 Factoringgesellschaften in Deutschland etliche Anbieter, die ihr Angebot auf diese Unternehmensgröße zugeschnitten haben.

Split Factoring (Splited Factoring)

siehe Gesplittetes Factoring

Stilles Factoring

Beim Factoring im stillen Verfahren erfährt der Debitor nichts von der Abtretung. Nach außen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen.

Factoringgesellschaften werden nur solchen Unternehmen ein stilles Factoring anbieten, die über eine erstklassige Bonität verfügen. Weil der Factor nicht die Möglichkeit hat, durch Kontaktaufnahme zum Debitor den Rechtsbestand der ihm abgetreten Forderung zu überprüfen, sind mit diesem Verfahren höhere Risiken für den Factor verbunden als im offenen Verfahren (Risiko das „Luftrechnungen“ bevorschußt werden). Im Regelfall wird daher nur das offene angeboten.

Ultimofactoring

Werden durch den Einsatz von Factoring ausschließlich bilanzpolitische Maßnahmen zum Zwecke des „Window Dressing“ (Bilanzverschönerung) verfolgt, kommt sogenanntes Ultimofactoring zum Tragen. Hierbei werden im stillen Factoringverfahren vor einem Bilanzstichtag Forderungen bzw. Forderungsteile verkauft, um mit der erhaltenen Liquidität Schulden abzulösen. Positiver Effekt: Verkürzung der Bilanz und damit Verbesserung der Eigenkapitalquote.

„umgekehrtes“ Factoring | Alternativ: www.einkaufsfinanzierung-hrp.de

siehe Reverse-Factoring

UNCITRAL

Abkürzung für United Nations Commission on International Trade Law (siehe Ottawa-Konvention)

Vertrauensschadenversicherung | www.vertrauensschadenversicherung.de

Die Vertrauensschadenversicherung ist eine besondere Form der Kreditversicherung und auf dem angelsächsischen Versicherungsmarkt weit verbreitet. Weitere Bezeichnungen sind fidelity insurance, fidelity bonds, Defraudantenversicherung. Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen (fast) aller Branchen und Betriebsgrößen Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter verursachen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten. 

Window Dressing

Bilanzkosmetik, Silvesterputz, in der Bilanzpolitik (insbes. der Bankbilanzen) alle gesetzlich erlaubten Transaktionen vor dem Bilanzstichtag, um das äußere Bilanzbild möglichst günstig zu gestalten, die "Bilanz zu frisieren" (nicht zu fälschen und nicht zu verschleiern). Es handelt sich dabei vor allem um die Umschichtung von Beständen. Man sucht insbes. eine günstigere Liquidität zu erreichen, indem eine Bank z. B. Guthaben bei Kreditinstituten in Bundesbankguthaben überführt, Wertpapiere in Pension gibt, Devisen veräußert oder über den Bilanztermin kurzfristiges Geld aufnimmt. Unternehmen können z. B. ihre Forderungen vor Bilanzstichtag verkaufen und mit dem Erlös Verbindlichkeiten zurückzuführen. Alle diese  Bestandsumschichtungen sind erlaubt.

Zahlungen des Factors

Der Factor zahlt unmittelbar nach Vorlage der Rechnungskopien bis zu 90% des Rechnungsbetrages aus; die Restsumme dient als Sicherheitseinbehalt und wird nach Fälligkeit unter Berücksichtigung von Skonti, Rabatten oder Retouren überwiesen.
 

Zahlungsziel | Lieferantenkredit 

Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine Geldschuld bezahlt werden soll. Gewährung eines Zahlungsziels (über Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, daß wahlweise Zahlungsziel vom Abnehmer in Anspruch genommen oder Skonto bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden kann. Mit Factoring lassen sich auch längere Zahlungsziele als Wettbewerbsvorteil nutzen.

siehe auch: Lieferantenkredite  

Zwischenzinsen

Diskont, den der Schuldner bei vorzeitiger Rückzahlung der Schuld abzuziehen berechtigt ist. Nach Abzug der Zwischenzinsen verbleibt der Gegenwartswert des Schuldkapitals. Grundsätzlich ist der Schuldner zum Abzug von Z. bei einer unverzinslichen Schuld nicht berechtigt (§ 272 BGB), doch sind abweichende Vereinbarungen zulässig und im Wirtschaftsleben vielfach üblich.

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