Bestellerkredit
Passende Bestellerkredite auch für Ihre größeren Exportgeschäfte schnell und einfach finden!
Einen Bestellerkredit zu finden kann mühsam und zeitaufwendig sein.
Nicht jede deutsche (oder europäische) Bank ist in jeder Geografie aktiv, der Risikoappetit ist von Bank zu Bank anders und auch die Mindestvolumen sind unterschiedlich.
Wir ersparen es Ihnen, mit einer Vielzahl von Banken zu kommunizieren.
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Basiswissen Bestellerkredite („Buyer’s Credit“)
Bestellerkredite sind eine attraktive Möglichkeit für Ihre Kunden, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, Investitionsgüter mittel- bis langfristig zu finanzieren. Kreditnehmer sind direkt Ihre ausländischen Käufer (Besteller).
In Deutschland ansässige Kreditinstitute vergeben Bestellerkredite zur Finanzierung deutscher und internationaler Exporte häufig erst ab einem Kreditbetrag von EUR 10.000.000 und mehr. Tendenziell verschiebt diese Grenze sich immer weiter nach oben.
Bei TraFinScout wissen wir, welche Banken in welchen Geografien und ab welchen Kreditbeträgen aktiv und attraktiv sind!
Bestellerkredite werden für Waren mit mindestens 50% deutschem Ursprung mit einer Exportkreditgarantie der Bundesrepublik Deutschland, der „Hermesdeckung“ abgesichert. Man spricht deshalb auch von gedeckten Bestellerkrediten.
Für Importeure aus EU- und anderen OECD-Länder können Finanzierungen sowohl mit Hermesdeckung (die hier nicht so üblich ist) als auch mit privaten Kreditversicherungen (z.B. von Atradius, Coface, Euler Hermes) besichert werden.
Bei einem Bestellerkredit sind Kreditnehmer und Zahlungsempfänger nicht identisch. Die Auszahlung des Kredites erfolgt grundsätzlich direkt an Sie als Exporteur pro rata Lieferung/Leistung bzw. nach Baufortschritt (Ausnahme: bereits geleistete und im Kreditbetrag enthaltene Anzahlungen können auch an den Importeur ausgezahlt werden). Sofern die Bonität des Importeurs nicht ausreichend geprüft werden kann, kann eine Bank im Land des Kreditnehmers eingeschaltet werden. Eine solche Bank bekommt gegen die Hermesdeckung einen günstigen (Refinanzierungs-)Kredit von einer Bank in Deutschland oder Europa und schließt mit dem Importeur einen separaten Kreditvertrag ab. In dem Fall tilgt der Importeur seinen lokalen Kredit mit der ausländischen Bank und diese wiederum den Bestellerkredit mit der in Deutschland oder Europa ansässigen Bank (sogenannte Bank zu Bank Kredite).
Der dem Bestellerkredit zugrundeliegende Kreditvertrag orientiert sich an den Einzelheiten Ihres Liefergeschäftes. Dieses muss dem sogenannten OECD Konsensus entsprechend gestaltet sein. Dies bedeutet, zum Beispiel, dass der Importeur eine An- und/oder Zwischenzahlung von mindestens 15 % des Auftragswertes zu leisten hat. Es können maximal 85 % des Auftragswertes als Kredit finanziert werden.
Die Zinsen und die Kosten der Hermesdeckung sind, ebenso wie die Bearbeitungsgebühren („Management Fee“) und die Bereitstellungszinsen („Zusageprovision“ oder „Commitment Fee“), vom Kreditnehmer zu tragen. Die Kosten der Hermesdeckung werden i.d.R. auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und über die Kreditlaufzeit amortisiert. Ein Bestellerkredit ist für Ihre Käufer sehr interessant, weil die Gesamtkosten meist geringer sind als lokal, längere Laufzeiten möglich sind und Ihre Käufer in der Regel keine dinglichen Sicherheiten stellen müssen.
Sie als Exporteur sind beim Bestellerkredit nicht Kreditnehmer. Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der kreditgebenden Bank beschränken sich auf Erklärungen und Verpflichtungen, die eigentlich selbstverständlich sind. Sie stehen dafür ein, dass Ihr Geschäft ordnungsgemäß zustande gekommen ist und durchgeführt wird.
Tipp: Binden Sie uns bereits in einem frühen Verhandlungsstadium Ihres Geschäfts ein und bieten Sie Ihren Käufern so frühzeitig eine attraktive Finanzierungsoption.
Vorteile
Wegfall des Risikos, dass der Importeur (Besteller) nicht zahlt (kein Bonitätsrisiko)
Kein Währungsrisiko
Kein Länderrisiko
Sofortiger Liquiditätszufluss: Bestellerkredite werden direkt an Sie ausgezahlt und An- und Zwischenzahlungen sind möglich.
Achtung
Eine Hermesdeckung oder die Deckung eines anderen staatlichen Exportkreditversicherers (ECA = Export Credit Agency) oder privaten Kreditversicherers ist zwingend erforderlich. Deren Entscheidungen brauchen meist etwas Zeit.
Originaltext mit freundlicher Genehmigung von TraFinScout an dieser Stelle veröffentlicht.