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Allianz Trade Anfechtungsversicherung

Insolvenzanfechtung - Absicherung

 

. . . in Kooperation mit HRP

Schützen Sie die Solvenz Ihres Unternehmens, damit Sie sich darauf konzentrieren können, Geschäft zu machen. 

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§133 InsO - Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung

Szenario: Der Insolvenzverwalter fordert sämtliche bezahlte Forderungen der letzten 4 Jahre zurück!

Die Lösung - Euler Hermes Anfechtungsversicherung mit und ohne Primärvertrag

Risiko Insolvenzanfechtung –  Kein besserer Schutz durch Reform

Viele Unternehmer haben es bereits selbst erlebt. Der Kunde gerät in die Insolvenz und viele Jahre später verlangt dessen Insolvenzverwalter erhaltene Zahlungen zurück.

Sein Argument:
Der Unternehmer habe im Zeitpunkt der Zahlung bereits von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden gewusst.

Ungerecht empfinden Unternehmer dies vor allem, weil auch Zahlungen für einwandfreie Lieferungen und Leistungen angefochten werden können.

Die Reform des Anfechtungsrechtes, die am 5. April 2017 in Kraft  trat, sollte die ausufernden und zum Teil  unberechtigten Rückforderungen stoppen. Doch schon damals warnten spezialisierte Rechtsanwälte und Bundesrichter vor einem Scheitern. Sie sollten Recht behalten.

Ein Jahr nach der Reform ist die Zahl der Anfechtungen noch einmal deutlich gestiegen. Weiterhin wird mit unterschiedlichen Begründungen versucht, die derzeitigen Regelungen auszuhebeln und den Gerichten hierfür entsprechende Begründungen zu liefern.

Darüber hinaus war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den vergangenen beiden Jahren wie schon zuvor teilweise missverständlich und keineswegs eindeutig gewesen.

So können Insolvenzverwalter in ihren Anfechtungsschreiben an die Gläubiger weitere aktuelle Urteile anführen, die scheinbar belegen sollen, dass der Gläubiger in der Regel Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat.

Mit dieser Kenntnis wäre eine Anfechtungsforderung berechtigt.

Das Urteil des BGH vom 18. Januar 2018  (Az. IX ZR 144/16) ist so ein Fall und wird bei Insolvenzverwaltern genutzt. Solche Schreiben machen natürlich Eindruck und schüchtern viele Gläubiger immer wieder ein. Das Ziel des Gesetzgebers, die Flut der Insolvenzanfechtungen zu begrenzen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen, ist damit verfehlt.

Knackpunkt - Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit - § 133 InsO

  • Ratenzahlung reicht für Kenntnis aus
  • Lieferantenkredite bleiben auch nach neuem Recht ein Anfechtungsrisiko
  • Geplatzte Ratenzahlungsvereinbarungen gelten in der Justiz als gewichtiges Indiz für Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis des Gläubigers hiervon

Anfechtungsversicherung ist der Schutz vor einer

Insolvenzanfechtung

Die Anfechtungsversicherung gibt es auch als Einzelversicherung, d.h. ohne bestehenden Kreditversicherungsvertrag. Euler Hermes spricht in diesem Zusammenhang von einer Ergänzungsversicherung

Seit dem neuen Gesetzesentwurf zum Insolvenzanfechtungsrecht sind Euler Hermes Versicherungsnehmer Kunden mit dem Risiko der Anfechtung von bereits erhaltenen Zahlungen konfrontiert.

Allianz Trade  bietet seit November 2015 eine zweite Versicherungslösung am Markt an.

Neben der Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung können sich ab sofort auch Kunden ohne Kreditversicherungsvertrag bei Euler Hermes gegen das Risiko der Insolvenzanfechtung absichern. 

Folgende Vorteile sind zu erwähnen:

Ergänzungsversicherung bei bestehendem Primärvertrag

  • Auswahl von Versicherungssummen bei
    75 Tsd. €, 150 Tsd. €, 250 Tsd. €, 500 Tsd. €, - 1 Mio. €, 1,5 Mio. €, 2,5 Mio. €, 5 Mio. €, 10 Mio. €
  • Grundlage ist der bestehende Primärvertrag für die zusätzliche Anfechtungsversicherung zur Reduktion von Deckungslücken
  • Einhaftung über die volle Versicherungssumme - gilt auch für den Pauschalteil
  • Einhaftung von bis zu 4 Jahren
  • Übernahme anteiliger Rechtskosten
  • Übernahme bis 10 Mio. € Deckungssumme

  . . . zum vergrößern bitte anklicken. 
Originalquelle Bild: Allianz Trade 

Einzelversicherung

  • Auswahl von Versicherungssummen
    250 Tsd. €, 500 Tsd. €, - 1 Mio. € | 1,5 Mio  e | 2,5 Mio. € | 5 Mio. € | 10 Mio. €
  • Individuele Angebotserstelung auf Basis Kundenprofils
  • Versicherungsschutz im Rahmen einer jährlichen pauschalen Versicherungssumme
  • Geringer zusätzlicher Aufwand, weil einfache Bonitätsprüfung mit individuellen Prüfungsgrenzen
  • Einhaftung von bis zu 4 Jahren
  • Übernahme anteiliger Rechtskosten
  • Übernahme bis 10 Mio. € Deckungssumme

Transparente Kosten 

Bei Einzelversicherung:

  • Preiskalkulation auf Basis des Risikos
  • Prämie abhängig von der Versicherungssumme. Je nach gewählter Option 1-2% der Versicherungssumme p.a. 
  • Bei Einhaftung geringer einmaliger Aufschlag auf Jahresprämie. Bei Übernahme anteiliger Rechtskosten geringer jährlicher Aufschlag auf Jahresprämie. 

Ausführliche Informationen zur Anfechtungsversicherung als Einzelversicherung finden Sie hier:

Ab Mai 2019 gibt es neue Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) geben.

Die Formulierungen der Add On (AFV-K / Zusatzversicherung zur bestehenden Warenkreditversicherung) und der Stand Alone (AFV-E / unabhängige Einzelversicherung) werden angeglichen.

Für Neuabschlüsse prüfen und entscheidet Euler Hermes zukünftig das jeweilige Kundenportfolio, den Pauschalteil begrenz Euler Hermes auf 25.000 EUR und es gibt eine 3-monatige Anlaufphase.

Die Prämie kann somit individuell und risikobezogen kalkuliert werden.

Die Kernkompetenz von Euler Hermes ist die Beurteilung von Risiken