Warenkreditversicherung
Forderungsausfall? Nein danke!
Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, soll das nicht Ihr Schaden sein! Unsere Warenkreditversicherung sichert Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im In- und Ausland (gegen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit) ab.
Übernahme von Finanzierungsrisiken
- weltweite proaktive Sicherung des Umlaufvermögens gegen wirtschaftliche und politische Risiken
- Sicherung der eigenen Marktposition durch Liquiditätsabsicherung
- Schutz vor Insolvenz des eigenen Unternehmens (Folgeinsolvenz)
Steigerung des Cashflows
- Unterstützung bei Insolvenz eines Ihrer Kunden sowie schnelle Entschädigung im Schadenfall
- abgesicherter Debitorenbestand führt zur Verbesserung der Bonität/Bilanz
Unterstützung des Forderungsmanagements
- kostengünstige qualifizierte Bonitätsprüfung von Neu- und Stammkunden
- Vorbeugung von Forderungsausfällen
Vertriebsförderung
- Akquisition guter Kunden und Erschließung neuer Märkte
- Möglichkeit der Einräumung attraktiver Zahlungskonditionen
Zurich Warenkreditversicherung (WKV Basic Finance)
Forderungsausfall vermeiden
Mit der Warenkreditversicherung bietet ZURICH einen umfangreichen Versicherungsschutz mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen.
Die ZURICH-Warenkreditversicherung enthält alle klassischen Insolvenztatbestände. Sie berücksichtigt darüber hinaus auch die spezifischen Belange des Exportgeschäftes und die jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen.
Der Versicherungsfall tritt ein:
- bei Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder falls die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde
- bei Annahme eines Insolvenzplanes oder Schuldenbereinigungsplanes durch das Gericht
- wenn mit sämtlichen Gläubigern ein außerordentlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist
- wenn die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise erfolglos ist
- wenn die Zahlungsunfähigkeit eines ausländischen Kunden wegen Verschlechterung seiner Bonität droht
- wenn infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint
Als einziger Kreditversicherer entschädigt ZURICH im In- und Ausland den Versicherungsfall der „ungünstigen Umstände“.
Hierdurch bleiben ZURICH-Kunden unnötige Kosten zur Beitreibung ihrer Forderung erspart, wenn sich ihr Abnehmer beispielsweise abgesetzt hat.
Zudem sind verschiedene Varianten der Prämienrückvergütung und Selbstbeteiligung möglich. Eine Prämienkalkulation erfolgt auf Basis der Informationen aus der Vordeklaration Warenkreditversicherung.
Darüber hinaus bietet ZURICH wir im Rahmen der Warenkreditversicherung folgende Serviceleistungen an:
- spezielle Absicherungskonzepte für kleine und mittelständische Unternehmen (WKV Start)
- Absicherung von Einzelforderungen
- Investitionsgüterkreditversicherung
- Excess-of-Loss-Policen
- Top-up-Policen als Ergänzung zu einem bestehenden Kreditversicherungsvertrag
- Non-Cancelable Cover (Limitfestschreibungen)
- Sonderlösungen für Unternehmen der chemischen Industrie (Kooperationskonzept mit dem Verband der Chemischen Industrie e. V.
ZURICH Vertrauensschadenversicherung
Kriminalität in Unternehmen: weit verbreitet und oft unterschätzt
Die Presse berichtet dauernd über aktuelle, teils spektakuläre Fälle von Betrug, Untreue und Unterschlagung in Unternehmen. Jedes Jahr entstehen in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe.
Dennoch wähnen sich viele Unternehmen in trügerischer Sicherheit, denn oft sind die Entscheidungsträger überzeugt: „Wir kennen jeden unserer Mitarbeiter genau und haben darüber hinaus zuverlässige Kontrollen – bei uns kann so etwas nicht passieren!“
Ein Trugschluss, der die Existenz dieser Unternehmen bedrohen kann. Denn keine Kontrolle ist so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte, und kriminelle Energie entsteht oft dort, wo Sie nie vermutet wird.
Die Vorteile der Zurich Vertrauensschadenversicherung
- Ergänzung der unternehmensinternen Kontrollen
- Schutz der Liquidität des Unternehmen
- umfassende und individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen
- absolute Diskretion und ein persönlicher Ansprechpartner
Zurich schützt Ihr Unternehmen vor Wirtschaftskriminalität
Die Zurich Vertrauensschadenversicherung ergänzt unternehmensinterne Kontrollmechanismen und schützt vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen.
Vertrauenspersonen sind alle Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister wie zum Beispiel das Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal. Eingeschlossen sind darüber hinaus zum Beispiel Schäden, die durch Hacker-Angriffe oder unmittelbar durch Wirtschaftsspionage entstehen.
Zurich unterstützt Sie zudem beim Umgang mit Imageschäden, die durch kriminelle Handlungen entstehen können, indem wir uns im angemessenen Rahmen an den Kosten zur Wiederherstellung Ihres Ansehens in der Öffentlichkeit beteiligen.
Pressemitteilung zu Themen der Mitarbeiterkriminalität:
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2023.09
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2023.03
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2022.11
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2022.06
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2022.03
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2021.11
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2019.12
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2018.10
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2018.06
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2018.04
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2017.09
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2017.06
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2016.09
Zurich - Mitarbeiterkriminalität - Pressemeldungen 2016.12
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Angebot Vertrauensschadenversicherung
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Bitte Fragen downloaden und ausfüllen und mit Datum, Stempel und Unterschrift zurück zu HRP.
Den Rest machen wir
Zurich Kautionsversicherung
Anforderungsprofil an die Unternehmen:
- Unternehmen sollte mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sein
- jährliche Umsatzerlöse/Gesamtleistung größer als 10 Mio. EUR
- Avalrahmenbedarf von mindestens 1 Mio. EUR
Für die Ersteinschätzung der Anfrage genügen zunächst die Jahresabschlüsse (sofern vorhanden Konzernabschlüsse) der vergangenen zwei Geschäftsjahre des Unternehmens.
Für eine detaillierte Prüfung werden darüber hinaus noch folgende Unterlagen benötigt:
- Aval- und Kreditlinienübersicht
- Angaben zum laufenden Geschäftsjahr in Form von vorläufigen Ergebnisrechnungen
- aktueller Auftragsbestand/-eingang
- Liquiditätsplan (sofern vorhanden)
- Forecast/Planzahlen (sofern vorhanden)
Ab Q4 2023 wird, neues Produkt für Unternehmen mit einer Umsatzgröße zwischen 1,25 und 10 Mio. EUR:
- Avalrahmen in Höhe von 250.000 EUR
- 500.000 EUR
- sowie 750.000 EUR an.
Im standardisierten Produkt können Vertragserfüllungs- sowie Mängelgewährleistungsbürgschaften gezeichnet werden. Entscheidungsgrundlage bildet der Crefo-Score, der besser als 300 sein muss.
Die Beantragung erfolgt über ein Online-Portal.
Zurich kennt sich in Ihrer Branche aus
Unsere Dienstleistungen im Avalgeschäft konzentrieren sich seit Jahren auf das Bauhaupt- und -nebengewerbe, den Maschinen- und Anlagenbau sowie auf die Bereiche Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Hier kennen wir die Akteure nicht nur im Inland, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern – ein Vorteil aus unserer Tätigkeit als große internationale Versicherungsgruppe. Darüber hinaus haben wir in Sondergeschäften zahlreiche Erfahrungen gesammelt.
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HRP hat Kontakt zu allen Kautionsversicherer in Deutschland und kann Ihnen die bestmögliche Alternative für Ihr Unternehmen anbieten.
Weitere allgemeine Informationen zu einer Kautionsversicherung (Avale, Bürgschaften) finden Sie auf der HRP Webseite - www.kautionsversicherung.de.
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Ihr Ansprechpartner: Philipp Wagner

Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG
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