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Kreditversicherung - Check - Schaden

 

Was tun im Schadenfall

Mit dieser Checkliste möchte HRP eine Orientierungshilfe für das Vertrags- und Schadenmanagement mit dem Kreditversicherer (kurz: KV) zur Verfügung stellen.

Wichtig:
Die Checkliste ersetzt oder ergänzt nicht die vertraglichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Vertragspartner und die intensive Auseinandersetzung mit dem Vertragswerk und Absprache mit dem jeweiligen KV.

Um den Kreditversicherungsschutz  optimal für Ihr Unternehmen nutzbar zu machen, sollten Sie die nachstehenden Punkte stets präsent haben.

Besteht für meinen Kunden ein Kreditlimit?

  • Der KV hat für meinen Kunden eine positive Kreditlimitentscheidung getroffen.
  • Ich habe vom KV einen positiven Credit Check erhalten.
  • Ich habe im Rahmen der Pauschaldeckung bereits positive Zahlungserfahrungen mit meinem Kunden gemacht.
  • Ich habe im Rahmen der Pauschaldeckung eine aktuelle Bank- oder Handelsauskunft eingeholt.
  • Ich beliefere meinen Neukunden im Rahmen der Pauschaldeckung für ungeprüfte Abnehmer. Das Datum der Auskunftei ist nicht älter als 12 Monate.
  • Der tatsächliche Forderungssaldo ist geringer als mein Limit beim KV.
    Wenn Nein: Umgehend höheres Limit beantragen.

Was muss ich im Rahmen meines Kreditlimits beachten?

Zur Beantwortung dieser Frage sollten Sie insbesondere folgende Punkte überprüfen:

  • Ist der im Limitdokument genannte Kunde tatsächlich der richtige Kunde und Rechnungsempfänger (genaue Firmierung prüfen!)?
  • Entspricht die Kreditlimitentscheidung meinem Lieferumfang und den vertraglichen Anforderungen?
  • Habe ich auch die zusätzlichen Hinweise im Limitdokument beachtet?

Wurden alle notwendigen Punkte bei der Fakturierung berücksichtigt?

Habe ich insbesondere … 

  • den vertraglich festgelegten Fakturierungszeitraum eingehalten?
  • an den versicherten Abnehmer fakturiert?
  • das vertragliche maximale Zahlungsziel eingehalten?
  • den Eigentumsvorbehalt und seine Erweiterungsformen wirksam vereinbart?

Liegen ein abstimmungsbedürftiger Sachverhalt oder Vorgänge und Ereignisse vor, die eine unverzügliche Meldung an den Kreditversicherer erfordern?

I. Insbesondere folgende Vorgänge und Ereignisse stimme ich immer mit meinem KV ab:

  • Ratenzahlungsvereinbarungen, die über den maximalen Verlängerungszeitraum hinaus gehen.
  • Stundungen, die über den maximalen Verlängerungszeitraum hinausgehen.
  • einen außergerichtlichen Vergleich mit einem Kunden.

II. Insbesondere folgende Vorgänge und Ereignisse melde ich unverzüglich meinem KV:

  • Überschreitung des maximalen Verlängerungszeitraumes  Nichtzahlungs- meldung
    -  kalkuliert anhand der Fälligkeit der ersten unbezahlten Rechnung (evtl. ist eine
    Meldegrenze zu berücksichtigen).
    - nach Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraums habe ich keinen
    Versicherungsschutz für künftige Warenlieferungen und Dienstleistungen!
     - zusätzlich kann die vertraglich gewährte Meldefrist in Anspruch genommen werden.
     - sobald die gemeldeten Forderungen beglichen sind, informiere ich den KV.
  • Rücklastschriften und retournierte Schecks oder Wechsel.
  • die Einleitung rechtlicher Schritte sowie die Einschaltung eines Inkassounter-nehmens oder Rechtsanwaltes.
  • negative Informationen, die direkten Einfluss auf die Bonität des versicherten Abnehmers haben

Wurden alle erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen ergriffen?

Habe ich insbesondere…

  • fristgerecht ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt eingeschaltet (ggf. ist ein vertraglich vereinbartes Inkassounternehmen zu beauftragen)?
  • oder rechtzeitig eigene Schadenminderungsmaßnahmen ergriffen, wie z.B. gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsaufträge, Geltendmachungen meiner Sicherheiten oder die Anmeldung meiner Forderungen im Insolvenzverfahrenß

Wann melde ich einen Schaden beim Kreditversicherer an?

  • Wenn ich Protracted Default vereinbart habe und die Karenzfrist abgelaufen ist.
  • Wenn mein Kunde nachweislich zahlungsunfähig ist.
    Wichtiger Hinweis: Die Schadenanmeldung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgen!

Was muss ich nach Schadeneintritt beachten?

Auch nach erhaltener Entschädigungsleistung halte ich meine vertraglichen Pflichten ein!

  • Ich betreibe weiterhin Schaden mindernde Maßnahmen und bespreche die Einstellung solcher Maßnahmen mit dem Kreditversicherer.
  • Ich halte den Kreditversicherer weiterhin über Zahlungseingänge und besondere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Wichtig ist, dass je nach Anbieter der Zeitstrahl für die Meldung sehr genau beachtet wird

Wir weisen darauf hin, dass die Checkliste sich nicht auf Vollständigkeit beruft, da jeder Kreditversicherer im Einzelfall andere Vorgaben im Schadenfall hat und macht.